Stadt Kempten
KoKi - Netzwerk frühe Kindheit
Bäckerstraße 9
87435 Kempten (Allgäu)
Tel.: (0831) 2525 - 5170/ -5171/ -5172
Mail: koki@kempten.de
Besucheradresse | Postanschrift |
Rottachstraße 26 | Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen |
87439 Kempten | 87428 Kempten |
Kontaktmöglichkeit | Öffnungszeiten |
Tel.: (0800) 4 5555 00 (Arbeitnehmer)* | Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr |
Tel.: (0800) 4 5555 20 (Arbeitgeber)* | |
Telefonische Kontaktzeiten | Do: 14:00 - 16:00 Uhr |
Mo - Fr: 08:00 - 18:00 Uhr | |
*Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei |
Ein E-Mail-Kontaktformular, Online-Antragstellung und alle Informationen finden Sie im Internetauftritt der Agentur für Arbeit:
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzen Wohnraum auf Antrag geleistet.
Kontakt:
Weitere Informationen zu Wohngeld und Lastenzuschuss finden Sie hier:
https://kempten.de/1945.html
Beitragszuschüsse für Eltern mit geringem Einkommen für Kindertagesstätten (Krippen, Kindergärten, Horte) und Tagespflege.
Kontakt:
Das Amt für soziale Leistungen und Hilfen bietet u.a.:
- Bildungspaket (Schulbedarf, Schulausflüge und -klassenfahrten, Zuschuss zum Mittagessen, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, Lernförderung, Schülerbeförderungskosten)
- Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt für Bürger/innen, die beim Jobcenter nicht antragsberechtigt sind
Kontakt:
Folgende Anliegen können Sie gerne telefonisch klären:
- Allgemeine Informationen zum Kindergeld und Kinderzuschlag
- Mitteilung von kindergeldrelevanten Veränderungen
- Ihre Fragen rund um das Thema "Kindergeld Online"
Kontakt:
Besucheradresse | Postanschrift |
Agentur für Arbeit Kempten | Familienkasse Bayern Süd |
Rottachstr. 26 | 93013 Regensburg |
87439 Kempten | |
Tel.: (0800) 4 55 55 30 (kostenfrei)
www.familienkasse.de/mitteilungen
www.familienkasse.de
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Jeder zehnte Erwachsene in Deutschland gilt als überschuldet. das monatliche Einkommen reicht dann nicht mehr aus, um die notwendigen Lebensunterhaltskosten (Miete, Strom, Essen und Trinken) und die fälligen Raten und Rechnungen zu bezahlen. Auslöser für Überschuldung können sein z.B. Einkommensreduzierung durch Arbeitslosigkeit, Trennung und Scheidung, Geburt eines Kindes.
Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, Sie mit Pfändungen konfrontiert sind, Briefe und Mahnungen nicht mehr öffnen oder wenn sich Ihre Gedanken nur noch um Geld und Schulden drehen, dann bieten wir Ihnen an, über Geld und Schulden mit uns zu sprechen.
Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie durch:
- Klärung Ihrer finanziellen, sozialen und persönlichen Lebenssituation
- Existenzsicherung, Haushalts- und Budgetberatung
- Informationen über das gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Verhandlung mit den Gläubigern
- Einleitung und Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Die Beratung ist neutral, vertraulich und kostenfrei. Wir benötigen Ihre aktive Mitarbeit, die Offenlegung der persönlichen und finanziellen Situation und die Bereitschaft, sich mit dem eigenen Konsum- und Ausgabeverhalten auseinander zu setzen.
Kontakt:
Unter bestimmten Voraussetzungen können auf Antrag Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) durch das Jugendamt erbracht werden:
Das Kind hat seinen Wohnsitz in Kempten.
Der unterhaltspflichtige Elternteil leistet seinen Unterhalt nicht oder nicht regelmäßig.
Der Elternteil ist verstorben und die Halbwaisenrente liegt unter dem maßgeblichen UVG-Satz.
Antragsberechtigt sind nur allein erziehende Elternteile (ledig, geschieden, vom Ehegatten oder einem eingetragenen Lebenspartner dauernd getrennt lebend oder verwitwet). Zu den dauernd getrennt Lebenden zählen auch Ehegatten oder Lebenspartner, wenn einer von ihnen für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist.
Kontakt:
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist für Kemptener Bürger*innen die Landesbehörde für soziale Leistungen im Ressort des Bayerischen Sozialministeriums.
Hier können u.a. Anträge für:
- Elterngeld
- Bayerisches Familiengeld
- Bayerisches Krippengeld
gestellt werden.
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